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15. Oktober 2024

🎯 Ausschreibung 🎯

Am 1. Januar 2020 ist das revidierte Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) und die dazugehörige Verordnung (SEV) in Kraft getreten. Mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen fördert der Kanton Luzern ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen. Ziel ist die Stärkung der Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Personen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention. luniq ist seit Januar 2021 Anbieterin ambulanter Fachleistungen. Damit Menschen mit Behinderungen zu diesen Leistungen kommen, durchlaufen sie ein standardisiertes Bedarfsermittlungsverfahrens, welches von einer unabhängigen Abklärungsstelle durchgeführt wird. Für diese Abklärungsstelle läuft aktuell die Ausschreibung.

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine kompetente und leistungsfähige Anbieterin evaluiert werden, welche als Fachstelle die Bedarfsabklärungen bei Menschen mit Behinderung im Kanton Luzern und im Kanton Zug durchführen wird. Die Bedarfsabklärungsstelle übernimmt im Verfahren der individuellen Bedarfsermittlung eine zentrale Steuerungsfunktion. Sie überprüft und plausibilisiert die Bedarfseinschätzungen, geht bei Bedarf Unstimmigkeiten und Differenzen nach, stellt den anerkannten Bedarf fest und beurteilt die nötigen Leistungen, welche durch den Kanton oder Dritte finanziert werden sollen. Die eigentliche Bedarfserhebung durch die Bedarfsabklärungsstelle erfolgt im kooperativen Dialog. Die abzuklärende Person steht im Fokus und steuert den Prozess mit (Personenzentrierung). Dieser soll situativ gestaltet werden können – beispielsweise in Bezug auf die Dauer, involvierte Begleitpersonen/Peers und den Durchführungsort (bevorzugt in der individuellen Lebensumgebung).

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